Elternbeirat

Der Elternbeirat besteht aus zwei gewählten Mitgliedern pro Kindergartengruppe. Er tritt mindestens dreimal jährlich zusammen. Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung. Der Elternbeirat ist vom Träger und der Leitung rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Einrichtung zu informieren.